Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber

§ 1 Auftrag Executive Search

1.1. Die Personalberatung targetpeople GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „AN“ genannt) berät ihre Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AG“ sowie „Kunde“ genannt) bei der Suche und Auswahl von Kandidaten für die Besetzung von Führungs- und Spezialistenfunktionen. Ferner bietet die Auftragnehmerin für Unternehmen Interims Management, Project Staffing, Outplacement- und Karriereberatung an. Mit Abschluss eines Vertrages unter Verweis auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) beauftragt der Auftraggeber ein ausschließliches  Recruiting über die targetpeople GmbH. Dieses ausschließliche Recruiting (Executive Search) wird auch wirksam vereinbart, wenn die Parteien den Abschluss des Vertrages unter Einbeziehung dieser AGB mündlich vereinbaren.

1.2. Diese AGB regeln ausschliesslich die Vertragsbeziehung zu Auftraggebern die im Sinne des Gesetzes Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen sind. Die Vertragsbeziehungen zu Auftraggeber die Endverbraucher sind werden hierdurch nicht berührt.

1.3. Der Auftraggeber erkennt die Geltung dieser AGB durch seine Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Leistung der targetpeople GmbH an.  Diese AGB gelten für sämtliche – auch zukünftige – Verträge des Auftraggebers mit der targetpeople GmbH, auch wenn auf diese AGB nicht nochmals ausdrücklich Bezug genommen wird. Die Vereinbarung von AGB des Auftraggebers wird ausgeschlossen. Diesen AGB entgegenstehende individuelle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der targetpeople GmbH.

1.4. Die Details zum Aufgabenbereich und zum persönlichen und fachlichen Anforderungsprofil werden zwischen targetpeople GmbH und dem suchenden Unternehmen abgestimmt und sollten vom Auftraggeber in Form einer Positionsbeschreibung targetpeople GmbH zur Verfügung gestellt werden.

1.5 Der Auftraggeber erkennt bei „Executive Search Beratungsaufträgen“ die ausschließliche Such- und Auswahltätigkeit von targetpeople GmbH und deren Ursächlichkeit für eine Neueinstellungen bzw. Rekrutierungen an.

1.6. Zur Förderung eines optimalen Projektverlaufes  wirkt der Auftraggeber am Suchprozess mit. Durch detaillierte Beschreibungen der Skills und ein zügiges und ausführliches Feedback zu Kandidaten und Profilen, kann der Auftraggeber den Projektablauf positiv beeinflussen.

§ 2 Beratungshonorar / Kosten

2.1. Die Höhe des Honorars hängt von dem zu erwartenden Schwierigkeitsgrad ab und wird vom Auftragnehmer im Einzelfall kalkuliert. Sollte das Honorar nicht im Einzelfall vom AN kalkuliert worden sein, so gelten 35 % des Jahresbruttoeinkommens (inkl. der Zusatzleistungen wie 13. bzw. 14. Gehalt oder Bonuszahlungen; ein Firmenwagen wird pauschal mit 10.000 Euro als Gehaltsbestandteil bewertet) der zu besetzenden Position bzw. bereits besetzten Position als vereinbart. Das Mindesthonorar beträgt 16.000 Euro.
Sollte für die Vermittlung von Interimsmanagern oder Mitarbeitern in einem Projekt des Auftraggebers kein Honorar vereinbart worden sein, beträgt das Honorar 35 % vom Jahresbruttoeinkommens zzgl. etwaiger variablen Bestandteile. Für die Vermittlung von freien Mitarbeitern/ Freelancern wird als Honorar 35% auf die von den Freelancern an den Auftraggeber gestellten Rechnungen berechnet. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise.
Wird ein Interim Manager oder ein Freelancer zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber fest angestellt, so ist ein Honorar von 35% inklusive der variablen Bestandteile fällig.

2.2. Kommt es innerhalb von  24 Monaten nach Vorstellung des Kandidaten  zu einer Einstellung oder sonstigen Beschäftigung durch den Auftraggeber eines durch targetpeople GmbH präsentierten Kandidaten, ist ein Beratungshonorar in Höhe von 35 % des Bruttojahresgehalts inklusive der variablen Bestandteile des eingestellten Kandidaten vom AG zu entrichten. Der Auftraggeber verpflichtet sich aus diesem Grunde auch ungefragt, targetpeople GmbH über die  Einstellungen bzw. Beschäftigung des Kandidaten zu informieren. Das vorstehende Honorar ist ebenfalls  vom AG zu zahlen, wenn Interimsmanager oder Mitarbeiter in einem Projekt des AG innerhalb von 24 Monaten nach dessen Beendigung eingestellt oder in sonstiger Weise beschäftigt werden sollten.

2.3. Vermittelt der Auftraggeber einen von targetpeople GmbH präsentierten Kandidaten an ein anderes Unternehmen und/oder wird der Kandidat von einem verbundenen Unternehmen im Sinne der §15 ff. Aktiengesetz beschäftigt, ist der Auftraggeber zur Zahlung des Honorars verpflichtet und der AN behandelt den Fall in der Honorarabrechnung so, als wäre der Kandidat vom Auftraggeber direkt eingestellt worden.

2.4. Gerne vereinbart der AN mit dem AG projektbezogen eine Nachbesetzung, falls ein vom AN vorgestellter Kandidat innerhalb der Probezeit das Unternehmen verlässt und der AN dies bei Auftragserteilung schriftlich bestätigt hat. targetpeople GmbH startet den Suchprozess dann honorarfrei ein weiteres mal, um eine erneute Besetzung der Position zu ermöglichen. Zur Nachbesetzung muss der AG innerhalb von 4 Wochen ab Kündigung des Anstellungsverhältnisses den AN schriftlich auffordern. Der AN startet die Nachbesetzung dann innerhalb von 4 Wochen; eine spätere Nachbesetzung wird als ein neu vergebener Auftrag gewertet. Eine Nachbesetzung ist vom AN nicht zu leisten, wenn sich die Aufgabeninhalte der neu zu besetzenden Position verändern oder nach einem veränderten Kandidatenprofil gesucht wird. Eine Nachbesetzung durch den AN gilt als erfüllt, wenn der AG einen Vertrag mit einem vom AN im Rahmen des Nachbesetzungssuchlaufes vorgestellten Kandidaten unterzeichnet oder wenn der AN mindestens 100 potentielle Kandidatenansprachen getätigt hat. Die Nachbesetzung einer bereits nachbesetzten Position wird ausgeschlossen. Ebenso wird eine Aufrechnung mit offenen Honoraren ausgeschlossen.

2.5. Wenn ein vom AN initiativ vorgestellter Kandidat, für dessen Suche der AN keinen Auftrag hatte, eingestellt wird, ist der Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zur Zahlung eines einmaligen Pauschalhonorars in Höhe von 35 % des Jahresbruttoeinkommens inkl. der variablen Bestandteile verpflichtet.

2.6. Stellenanzeigen und eignungsdiagnostische Tests werden vom AN gesondert angeboten und abgerechnet.

2.7. Rechnungen sind mit Zugang beim Auftraggeber sofort zur Zahlung fällig. Dem Auftraggeber wird ein Zahlungsziel von 10 Kalendertagen eingeräumt. Alle Honorare und Preise des AN sind Nettoangaben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird vom AN separat in Rechnung gestellt. Als Verzugszinsen werden 10% über dem Basiszinssatz der Europäischen Landeszentralbank vereinbart.

2.8 .  Der Auftrag ist beendet, wenn ein Kandidat eingestellt wird, der Auftraggeber die Position nicht mehr besetzen möchte bzw. den Vertrag kündigt oder wenn targetpeople mindestens sechs Kandidaten präsentiert hat und alle vom Auftraggeber abgelehnt wurden. Ferner ist targetpeople berechtigt die  Bearbeitung des Auftrags jederzeit fristlos zu kündigen. Im Falle der Projektbeendigung ist das Honorar entsprechend dem Projektfortschritt zum Zeitpunkt der Beendigung fällig. Bereits vom AG gezahlte Leistungen sind vom AN nicht rückerstattungspflichtig. Unabhängig von einer Vertragsbeendigung ist das Honorar  sofort auf Basis von mindestens 35 % des Bruttojahresgehaltes fällig, wenn ein vom AN vorgestellter Kandidat innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung eingestellt oder in sonstiger Weise vom AG beschäftigt wird.

2.9. Der AG verpflichtet sich im Rahmen der Förderung eines optimalen Projektablaufes dem AN ein qualifiziertes Feedback zu Kandidatenprofilen innerhalb von 5 Werktagen nach Vorstellung durch den AN zu geben. Für bereits stattgefundene Interviews zwischen dem AG und den Kandidaten hat dieses Feedback innerhalb von 2 Werktagen zu erfolgen. Der AN kann das Feedback schriftlich vom AG einfordern (z.B. per Email) mit einer Fristsetzung von mindestens fünf weiteren Werktagen. Erfolgt innerhalb der Frist kein Feedback, so hat der AN das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen und 50 % des zu erwartenden Honorars (35 % vom Bruttojahreseinkommen inkl. variabler Bestandteile) in Rechnung zu stellen. Das Honorar gilt dann als fällig und verdient.
Wird ein beauftragter Suchauftrag durch den AG in Eigenregie besetzt, so verpflichtet sich dieser den AN hierüber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, in Kenntnis zu setzen (per Email), um eine Verschwendung von Ressourcen zu vermeiden. Findet eine solche Information nicht statt, hat der AN das Recht 50 % des zu erwartenden Honorars in Rechnung zu stellen.

2.10. Die Reise- und Bewirtungskosten der Berater von targetpeople GmbH und der Kandidaten zu den Interview- und Präsentationsterminen werden vom AN zunächst nur vorgeleistet und dem Auftraggeber weiter berechnet. Durch Zusammenlegung von Reisen für unterschiedliche Aufträge, versucht der AN die anteiligen Kosten für den Auftraggeber möglichst gering zu halten. Auf Wunsch vereinbart der AN für die Reisekosten der Berater mit dem AG eine Projektpauschale.

§ 3 Gewährleistung / Haftung

3.1. Eine Gewährleistung oder Haftung von targetpeople GmbH dafür, dass ein ausgewählter oder empfohlener Kandidat – gleich ob Festanstellung, Teilzeitanstellung, Interimsmanager oder Freelancer – die vom Auftraggeber gesetzten Erwartung nicht erfüllt oder bestimmte Ergebnisse nicht erzielt, wird vom AN nicht übernommen. targetpeople GmbH übernimmt auch keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Kandidaten gemachten Angaben oder vorgelegten Dokumente, wie Zeugnis, Arbeitserlaubnis, Lebenslauf, etc..

3.2. targetpeople GmbH ist frei von jeglichen Gewährleistungs- oder Haftungsansprüchen, die sich aus der Arbeit vom AN präsentierten Kandidaten für den Auftraggeber direkt oder indirekt ergeben. Für eventuelle Haftungsansprüche gegenüber dem Kandidaten hat der Auftraggeber eine eigene Versicherung abzuschließen.

3.3. targetpeople GmbH haftet für eigenes zu vertretendes Verschulden nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden auf Grund von Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und zwingenden gesetzlichen Haftungsgründen. targetpeople GmbH haftet für eigenes Verschulden bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

3.4 targetpeople GmbH haftet auch für seine Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern nach den vorstehenden Regelungen.  Etwaige Haftungsansprüche gegenüber dem Kandidaten sind ausschließlich diesem gegenüber geltend zu machen.
3.5 Eine über die in Ziffer 3.1 bis 3.4 hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 4 Vertraulichkeit

4.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen und Daten von targetpeople GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als befugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an von targetpeople GmbH zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragte Unternehmen, wie z.B. Researcher, freie Berater oder die angesprochenen Kandidaten.

4.2. targetpeople GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr während der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

4.3. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Gefahr einverstanden, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Sollte der AG eine vertrauliche Kommunikation wünschen, so hat er dies im Rahmen der Auftragserteilung dem AN mitzuteilen.

4.4. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Kandidaten, mit früheren oder dem aktuellen Arbeitgeber des Kandidaten Kontakt aufzunehmen.

§ 5 Datenübertragung über Das Internet

Der Auftraggeber erklärt sich mit der Gefahr einverstanden, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. In Kenntnis dieses Risikos ist der AG mit der Nutzung von Kommunikationsverbindungen über das Internet einverstanden.

§ 6 Schriftformerfordernis

Nebenabreden bedürfen der Schriftform; auch mündliche oder telefonische Zusagen sollen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

§ 7 Datenschutzerklärung

„Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich der IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Der Betroffene kann die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in der Browser Software verhindern; AN weist den Betroffenen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich genutzt werden können. Durch die Nutzung dieser Website erklärt sich der Nutzer mit der Bearbeitung der über den betroffenen erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

§ 8 Gerichtsstand, Vertragssprache, Anwendbares Recht

Ist der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, wird der Geschäftssitz der targetpeople GmbH in Hamburg, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ist der Kunde Verbraucher, bzw. keine der vorstehend genannten Personen, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Es gilt das deutsche Recht. Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen lückenhaft oder unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Es gilt dann eine solche Regelung als vereinbart, die in zulässiger Weise dem zum Ausdruck gekommenen Vertragswillen am nächsten kommt.

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kandidaten

§ 1 Kandidaten

1.1 targetpeople GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „AN“) unterstützt Personen (nachfolgend „Kandidaten“) bei ihrer Berufswahl und Suche nach einem passenden Arbeitgeber. Darüber hinaus werden Coaching, Training für Assessment-Center und Burnout-Präventionen sowie Outplacement oder Wiedereingliederungsmassnahmen angeboten.

1.2 Der Kandidat versichert  targetpeople GmbH, dass die von ihm gemachten Angaben, insbesondere zur Person und seiner Qualifikation der Wahrheit entsprechen.

§ 2 Datenschutz

2.1. Der Kandidat erteilt der targetpeople GmbH seine Einwilligung dazu, dass die personenbezogenen Daten und andere Informationen verarbeitet und an Dritte übermittelten werden dürfen. Gegebenenfalls werden auch öffentlich zugängliche personenbezogene Daten wie z.B. aus XING oder linkedin, facebook, Twitter etc. verarbeitet. Auf Wunsch der targetpeople GmbH ist die Einwilligung zur Datenverarbeitung vom Kandidaten schriftlich zu erteilen.

2.2. Der Kandidat erklärt seine Einwilligung dafür, dass seine personenbezogenen Daten vom AN auch für zukünftige Stellenvermittlungen und Projekte verarbeitet werden können. Der AN löscht die personenbezogenen Daten auf Wunsch des Kandidaten unverzüglich, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

2.3. Der Kandidat erklärt sich mit der Gefahr einverstanden, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. In Kenntnis dieses Risikos ist der Kandidat mit der Nutzung von Kommunikationsverbindungen über das Internet einverstanden.

2.4. „Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf dem Computer des Nutzers gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich der IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Der Betroffene kann die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in der Browser Software verhindern; AN weist den Betroffenen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich genutzt werden können. Durch die Nutzung dieser Website erklärt sich der Nutzer mit der Bearbeitung der über den Betroffenen erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

§ 3 Vertraulichkeit

Der Kandidat verpflichtet sich, sämtliche ihm während der Bewerbungsphase oder Zusammenarbeit mit dem AN oder dem Auftraggeber der targetpeople GmbH bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dem Kandidaten ist bewusst, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Vertraulichkeit insbesondere zivil- und strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen kann.

§4 Vertragstreue

Der Kandidat verpflichtet sich, mit dem von targetpeople GmbH  vorgestellten Auftraggeber keine Vereinbarungen ohne Kenntnis der targetpeople GmbH zu treffen. Die targetpeople GmbH ist vom Kandidaten auch ungefragt über alle Absprachen mit dem Auftraggeber zu informieren. Die vorstehende Verpflichtung endet 12 Monate nach der Einstellung des Kandidaten und gegebenenfalls 24 Monate nach Vorstellung des Kandidaten beim Auftraggeber, falls es nicht zu einer vorherigen Einstellung des Kandidaten gekommen sein sollte.
Der Kandidat sichert der targetpeople GmbH zu, dass sämtliche gegenüber der targetpeople GmbH und dem Auftraggeber gemachten Angaben und insbesondere die eingereichten Dokumente der Wahrheit entsprechen.

§5 Rechtliches

Ist der Kunde Unternehmer oder Selbständiger wird der Geschäftssitz der targetpeople GmbH in Hamburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kandidat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Ist der Kandidat Verbraucher bzw. keine der vorstehend genannten Personen, so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand. Es gilt das deutsche Recht. Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.